Wasserversorgung
Trinkwasser für die Gemeinde Altertheim stammt aus örtlichen Quellen. Zur Überwachung der bakteriologischen und physikalisch-chemischen Beschaffenheit des Wassers erfolgen die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Untersuchungen.
Wasserhärte
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln in der Fassung vom 05.05.2007 werden nur noch die Härtebereiche weich (I), mittel (II) und hart (III) unterschieden.
Das zurzeit gelieferte Wasser ist dem Härtebereich 3 (hart) zuzurechnen = mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat je Liter) oder mehr als 14° dH (deutsche Härte, Gesamthärte).
Oberaltertheim: 28,4 °dH
Unteraltertheim / Steinbach: 27,0 °dH
(Stand Mai 2023)
Wassergebühr
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der von ihr betriebenen Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren. Die Verbrauchsgebühr beträgt ab 01.10.2020 2,70 € pro Kubikmeter Wasser. Zu dieser Gebühr kommt noch die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 7 %, also 0,19 €).
Abwasser
Abwassergebühr
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der von ihr betriebenen Entwässerungseinrichtung eine Kanalgebühr. Diese Gebühr beträgt ab 01.10.2020 2,29 € pro Kubikmeter Abwasser.