Allgemein: Gemeinde Altertheim

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Ortsfeuerwehren in Altertheim

Gemeinden haben gemäß Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse zu leisten sind (technischer Hilfsdienst).

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

In der Gemeinde Altertheim gibt es in jedem Ortsteil eine eigene Feuerwehr. Diese Feuerwehren sind laut Bayerischen Feuerwehrgesetz bzw. der Satzung vom 16.01.1985 öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Nähere Informationen zu den einzelnen Wehren finden Sie auf den einzelnen Unterseiten.

Nachfolgend finden Sie die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Altertheim vom 16.01.1985, die Satzung über den Aufwendungsersatz und die Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren vom 22.10.2001, sowie das Gebührenverzeichnis über die Pflichtleistungen u. freiwilligen Leistungen vom 17.06.2008.