Arbeitskreis Waldflurbereinigung Steinbach 2
Strukturmängel
Wesentliche Hemmnisse einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Kleinprivatwäldern sind
- kleine, ungünstig geformte Grundstücke
- geringe Besitzgrößen
- starke Besitzersplitterung
- mangelhafte bzw. fehlende Erschließung
- nicht oder unvollständig vermarkte Grenzen
- schwierige Rechtsverhältnisse (Erbengemeinschaften, Waldkörperschaften)
- zunehmende Zahl ortsferner, „urbaner“ Waldbesitzer.
Die Folgen dieser Strukturmängel erschweren die Bewirtschaftung und verringern deutlich die Ertragsfähigkeit und Wertschöpfung des Privatwaldes.
Hilfe durch Waldflurbereinigung
Durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz kann der Kleinprivatwald neu geordnet und seine Holzreserven mobilisiert werden. Auf der Basis eines bedarfsgerechten Wegenetzes und des Bodenmanagements der Ländlichen Entwicklung werden die Besitzstrukturen, die Größe und die Form der Waldstücke verbessert, die Grenzen vermessen und vermarkt sowie die Rechtsverhältnisse u. a. mit Auflösung gemeinschaftlicher Besitztitel neu geregelt.
Wie läuft eine Waldflurbereinigung eigentlich ab?
- Mehrere Arbeitskreistreffen Stärken und Schwächenanalyse, Vorschlag für Wegeplanung, grober Kostenrahmen, Gebietsabgrenzung
- Projektbeschreibung (Planung von Personal- und Kostenaufwand durch ALE)
- Aufklärungsversammlung (Abteilungsleiter vom ALE informiert über Zeitplan und Kosten, prüft „breite Mitwirkungs-bereitschaft“, keine Abstimmung)
- Formelle Einleitung des Verfahrens durch ALE Unterfranken
- Wahl des Vorstandes (pro Besitzstand nur einer stimmberechtigt, schriftliche Bevollmächtigung möglich)
- Plan der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG)
- Abstimmung mit „Trägern öffentlicher Belange“
- Plangenehmigung/Planfeststellung für den 41-iger Plan
- Waldbewertung
- Bekanntgabe der Bewertungsergebnisse, Offenlegung, Einwendungen
- Trassenaufhieb
- Wegebau, Abmarkung der Trassen
- Beteiligtenverhandlungen („Wunschtermin“) /Zwischenverhandlungen
- Abmarkung der neuen Grenzen
- Vorläufige Besitzeinweisung/Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
- Berichtigung der öffentlichen Bücher /Ausführungsanordnung
- Schlussfeststellung
(Rechtsmittel an mehreren Punkten möglich)