Flächenstilllegungsprämie 2022
Flächenstilllegungsprämie 2022
Antrag Flächenstilllegungsprämien
Für stillgelegte Flächen im Wassereinzugsgebiet der Gemeinde Altertheim gilt ab 2022 verbindlich:
1. Schriftliche Anmeldung der Bodenbeprobung bis zum 15.10. des Vorjahres bei
der Gemeinde. Nach diesem Termin muss die Bodenbeprobung selbst und auf
eigene Kosten beauftragt werden!
2. Der Antrag auf Auszahlung der Flächenstilllegungsprämie ist bis spätestens
15.03. des aktuellen Jahres bei der Gemeindeverwaltung vollständig einzu-
reichen.
3. Der Nachweis Stickstoffwert/Nmin ist beizufügen
(entfällt bei Vorlage der Übermittlungserklärung an die Gemeinde)
Hinweis:
Der Anspruch auf Zahlung der Flächenstilllegungsprämie für das laufende Jahr erlischt, wenn bei Antragstellung der Stickstoffwert/Nmin nicht nachgewiesen werden kann.
Den Antrag auf Auzahlung für 2022 finden Sie hier (PDF-Datei).