Wasserentnahme bis 30.09.2026 untersagt
Das Landratsamt Würzburg hat eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Gemeingebrauchs bei der Benutzung von Gewässern der II. und III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Würzburgs hinsichtlich der Entnahme von Wasser erlassen.
Das Entnehmen von Wasser aus einem Gewässer der II. oder III. Ordnung auf dem Gebiet des Landkreises Würzburg ist bis einschließlich 30.09.2026 untersagt. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer der an diese Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger). Der Gemeingebrauch sowie der Eigentümer- und Anliegergebrauch werden insofern eingeschränkt.
Die vollständige Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Würzburg ist unter dem folgenden Link einsehbar:
Amtsblatt des Landkreises Würzburg Nr. 33 vom 31.08.2026 (PDF-Datei)



