Bebauungsplan "Michelsberg 2"
icon.crdate12.12.2025
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan "Michelsberg 2"
Der Gemeinderat Altertheim hat in der Sitzung vom 23.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Michelsberg 2“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von 18 Wohn- und 3 Mischgebietsgrundstücken nördlich des bestehenden Baugebiets „Michelsberg 1“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 1181 (teilweise), 1181/1, 1183/1 (teilweise), 1184 (teilweise), 1185/1 (teilweise), 1186/1 (teilweise), 1187 (teilweise) und 1187/1 der Gemarkung Oberaltertheim.
Der Gemeinderat Altertheim hat in der Sitzung vom 08.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans, in der Fassung vom 10.11.2025 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans “Michelsberg 2“ mit Begründung, Umweltbericht und sonstigen Anlagen liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Kist, Am Rathaus 1, Zimmer 1, 97270 Kist, vom
19.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.altertheim.de sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar.
Während der oben genannten Frist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf vorzugsweise elektronisch aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Altertheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur Unterrichtung
Alle nicht öffentlich zugänglichen Regelungen, Vorschriften, Normen o. ä. auf die im Bauleitverfahren verwiesen wird, sind in der für das Bauleitverfahren geltenden Fassung bei der Verwaltungsgemeinschaft Kist auf Nachfrage oder zu den allgemeinen Dienststunden einsehbar.
Anlagen


