Flächenstilllegungsprämie - Wassereinzugsgebiet
Flächenstilllegungsprämie für Flächen im Wassereinzugsgebiet der Gemeinde Altertheim für das Jahr 2024
Antrag Flächenstilllegungsprämien
Für stillgelegte Flächen im Wassereinzugsgebiet der Gemeinde Altertheim gilt ab 2022 verbindlich:
1. Schriftliche Anmeldung der Bodenbeprobung bis zum 15.10. des Vorjahres bei der Gemeinde. Nach diesem Termin muss die Bodenbeprobung selbst und auf eigene Kosten beauftragt werden!
2. Der Antrag auf Auszahlung der Flächenstilllegungsprämie ist bis spätestens 15.03. des aktuellen Jahres bei der Gemeindeverwaltung vollständig einzureichen.
3. Der Nachweis Stickstoffwert/Nmin ist beizufügen (entfällt bei Vorlage der Übermittlungserklärung an die Gemeinde)
Den Antrag auf Auszahlung der Flächenstilllegungsprämie für 2024 finden Sie hier (untenstehendes Formular).